Für die Umwelt: Mit Pfand

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das gesetzliche Saft-Pfand

Bei der Einführung des Einwegpfands im Jahr 2003 wurden Fruchtsaft und kohlensäurefreie Nektare nicht mit in die gesetzliche Pfandpflicht integriert. Das hat sich mit dem angepassten Verpackungsgesetz seit Januar 2022 geändert. Ein weiterer, längst überfälliger Meilenstein auf dem Weg zu einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft für PET-Flaschen und damit zu nachhaltigen Verpackungslösungen.
 
Durch die Aufnahme der bisher nicht bepfandeten PET-Flaschen ins System steht grundsätzlich mehr PET für den Wertstoffkreislauf zur Verfügung: Mehr als 40.000 Tonnen pro Jahr werden dem Wertstoffkreislauf künftig zusätzlich zugeführt, schätzt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung. Das entspricht rund zehn Prozent aller im Umlauf befindlichen PET-Flaschen. Diese werden aktuell über das duale System entsorgt und aufgrund von Verschmutzung und Vermischung größtenteils nur im Downcycling verwertet.  Bepfandete PET-Flaschen dagegen werden über den Pfandautomaten sauber gesammelt und können dadurch unter anderem auch dem Recyclingkreislauf für Lebensmittelverpackungen wieder zugeführt werden.*

* PET-Getränkeflaschen wurden in Deutschland 2019 zu 94,1 % recycelt. Bei den bepfandeten Einwegflaschen liegt die Recyclingquote sogar bei 97,4 %. Das geht aus der Studie „Aufkommen und Verwertung von PET Getränkeflaschen in Deutschland 2019“ hervor, die im Auftrag des Forums PET von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) erstellt wurde.
 

Weitere Informationen zu den einzelnen Marken:

www.hohesc.de/nachhaltigkeit
www.granini.de/nachhaltigkeit
www.fruchttiger.de/